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Transparenz bei Ausgleichsflächen

Von der Notwendigkeit unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen wird so viel geredet und geschrieben, dass es kaum zu verstehen ist, warum sich die Situation trotzdem rasant verschlechtert. Ein Grund dafür liegt sicher darin, dass es an der langfristigen Umsetzung in die Tat hapert. An folgendem Beispiel ist dies deutlich zu sehen: Schon seit Jahren müssen für Eingriffe in die Natur wie z.B. bei großen Baumaßnahmen aufwendig Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz geplant und konzipiert werden. Die Realisierung und Aufrechterhaltung dieser Ausgleichsmaßnahmen wurde jedoch bislang nur in sehr wenigen Landkreisen behördlich überprüft. Dies wurde auch im Rahmen der Gespräche zum Wiesenbacher Landschaftskonzept deutlich. In der Gesetzesnovelle zur Stärkung der biologischen Vielfalt, die der Landtag am 22.07.2020 verabschiedet hat, ist deshalb ein wesentlicher Inhalt die Schaffung einer öffentlichen Kontrolle dieser Ausgleichsflächen, damit sie nicht „vergessen“ werden können. Dazu steht auf der Website des Umweltministeriums

Zitat: „Ausgleichskataster: Es soll ein landesweit zugängliches und zentrales Kataster für sämtliche Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden. Dies schafft Transparenz und Klarheit über die künftigen Ausgleichsmaßnahmen mit Flächenbezug“.

Für Wiesenbach wäre es sehr wünschenswert und auch schneller machbar diese Auflistung der Ausgleichsmaßnahmen vorab lokal zu erstellen. Dabei sollten nicht nur die Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Projekte erfasst werden, sondern auch für alle bisher schon festgelegten Maßnahmen, wie z.B. für das Neubaugebiet Langenzeller Buckel.


Dies fördert eine gute Ausgangslage für ein zukunftsweisendes Landschaftskonzept für Wiesenbach im Jubiläumsjahr.


In diesem Sinne bitten wir den Gemeinderat darum unsere Vorschläge aus dem „12-Punkte-Papier des VEWK zum Wiesenbacher Landschaftskonzept“ (hier komplett lesen...) zu berücksichtigen:

11. Alle ökologischen Ausgleichsflächen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Gegenzug zu Eingriffen in die Natur, z.B. bei Baumaßnahmen, ausgewiesen worden sind, sollen kartiert und veröffentlicht werden. Dabei sollen die vereinbarten Pflegemaßnahmen beschrieben sein.
12. Jährlich soll eine Begehung mit dem Gemeinderat, dem Bürgermeister und interessierten Bürgern stattfinden zur Information über den aktuellen Zustand der Biotope und Ausgleichsflächen. Ziel ist die Evaluation und Fortschreibung des Landschaftskonzeptes sowie die Stärkung des Bewusstseins für die Schönheit und die Schutzbedürftigkeit unserer Natur in Wiesenbach.

Der Schutz unserer natürlichen Ressourcen ist eine so große Aufgabe, dass sie von möglichst vielen Kräften gemeinsam getragen werden sollte.



(AB)


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