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Pachtverträge

Warum brauche ich einen Landpachtvertrag?

Viele der Wiesenbacher Pachtverträge für landwirtschaftliche Flächen im Privatbesitz, wurden bereits vor Jahrzehnten per Handschlag abgeschlossen. Ein Großteil der Flächen wurde im Laufe der Jahre von Landwirten nach der Aufgabe ihres Betriebes einfach an die verbliebenen Kollegen weitergereicht, ohne dass der Eigentümer gefragt wurde. So haben viele Eigentümer davon erst dann Kenntnis erlangt, wenn zu Martini ein anderer Landwirt die Pacht entrichtete als die Jahre zuvor. Selbstverständlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag rechtsgültig. Niemand würde jedoch heute auf die Idee kommen, Eigentum einem fremden Dritten zu überlassen, ohne die Bedingungen dieser Überlassung schriftlich zu fixieren. Wer sein Land verpachtet, der sollte auch darauf achten können, dass dieses zu gegebener Zeit in dem Zustand zurückgegeben wird, wie es bei Pachtbeginn vorgefunden wurde. Dies ist gerade heute, bei intensiver Bewirtschaftung der Flächen, von großer Bedeutung.

 

So sollte der Pächter zur Erhaltung der Ertragsfähigkeit des Bodens entsprechende Maßnahmen durchführen. Insbesondere die Einhaltung der Fruchtfolge trägt zur Sicherung des Nährstoffgehalts und des Humusgehalts der Böden bei. Der Zwischenfruchtanbau sorgt für organische Substanz, Nährstoffspeicherung und Erosionsschutz. Darüber hinaus muss der Pächter das ihm anvertraute Land vor Verunreinigungen zum Beispiel durch chemische Giftstoffe oder das unsachgemäße Ausbringen von Materialien wie Erdaushub etc. schützen. 

Wer nun denkt, er habe auf all diese Dinge bei der Verpachtung keinen Einfluss, der irrt gewaltig. All dies kann und sollte in beiderseitigem Interesse vertraglich fixiert werden.

Der bisherige Landwirt, der bis vor kurzem noch fast alle Felder in Wiesenbach bewirtschaftete, hat aktuell angekündigt dies nicht mehr in dieser Art weiter zu tun. Stattdessen gibt er Äcker auch an einen neuen Bewirtschafter aus Ladenburg weiter. Gerade in so einer Situation macht es Sinn für klare Verhältnisse zu sorgen.

Wie kann ich einen Pachtvertrag abschließen?

 

In unserer Gegend ist seit Generationen Martini Beginn bzw. Ende des Pachtjahrs. Der Martini ist in diesem Zusammenhang kein Getränk, sondern entspricht dem 11. November – dem Martinstag eines Jahres. Wir empfehlen Ihnen sich mit dem aktuellen Bewirtschafter Ihrer Flächen in Verbindung zu setzen und den sofern noch bestehenden „mündlichen“ Landpachtvertrag unter Angabe von Flurstück und Gewann schriftlich zu kündigen. Danach kann man einen neuen Pachtvertrag aufsetzen und abschließen. Auch bei mündlichen Pachtverträgen gelten Kündigungsfristen. Ist die Pachtzeit nicht bestimmt - wie typischerweise bei mündlichen Verträgen der Fall -, so kann man spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen.

 

Beispiel: Erfolgt die schriftliche Kündigung formgerecht vor dem 14. November 2020 (3 Werktage nach Martini) so endet das Pachtverhältnis zum 11. November 2022. *1

Wir schlagen vor: Werden Sie aktiv und sorgen Sie für klare Verhältnisse auf Ihrem Privatbesitz. Das ist zeitgemäß und wird auch durch alle Groß-Verpächter wie z.B. die Gemeinde Wiesenbach oder die Kirchenschaffnei so gemacht. Es sollte in Ihrem und gerade auch im Sinne des Pächters sein, klar zu wissen, woran man ist.

Weitere Informationen sowie eine Muster-Landpachtvertrags-Kündigung finden Sie auch im Netz, z.B. hier: 

https://www.juraforum.de/muster-vorlagen/kuendigung-eines-landpachtvertrages

Eine Vorlage bezüglich eines Landpachtvertrags finden Sie hier auf VEWK.de zum Download. 

*1 (Beispiel ohne Gewähr)

Vorlage zum Download

 

Der zur Verfügung gestellte Mustertext ist unbedingt auf den Einzelfall hin anzupassen. Wir haben uns bei der Erstellung große Mühe gegeben. Trotz alledem können wir keinerlei Haftung dafür übernehmen, dass das jeweilige Dokument für den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte einen Anwalt oder Fachmann Ihres Vertrauens. 

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