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12 Punkte des VEWK e.V. zum „Wiesenbacher Landschaftskonzept“

Aktualisiert: 10. Okt. 2019

Auf Beschluss des Gemeinderats und des Bürgermeisters von Wiesenbach wurde der Prozess der Erarbeitung eines „Wiesenbacher Landschaftskonzepts“ mit Bürgerbeteiligung in Gang gesetzt und das Planungsbüro Spang.Fischer.Natzschka mit der Organisation beauftragt.

Nach vielen konstruktiven Gesprächen mit einer großen gemeinsamen Sammlung an Wissen über unsere konkrete direkte Umgebung in Feld, Wiese und Wald haben sich aus Sicht des VEWK folgende Prioritäten herauskristallisiert:


  1. Der Schutz der lokalen natürlichen Ressourcen und Allgemeingüter wie Wasser, Boden, Luft und Wald muss in Wiesenbach vorrangig sein und bei allen Maßnahmen berücksichtigt werden.

  2. Der Schutz des Grundwassers ist existentiell wichtig. Trinkwasserentnahmestellen und Quellen auf Wiesenbacher Gemarkung sind nicht veräußerlich, sog. „Pachtverträge“ dürfen diesbezüglich nicht verlängert werden.

  3. Die Gemeinde Wiesenbach ist selbst Besitzer eines Großteils der landwirtschaftlichen Flächen ihrer direkten Gemarkung (ohne Langenzell). Bei deren Verpachtung soll die Gemeinde Vorgaben machen, wie die Wiesen und Äcker bewirtschaftet werden sollen, um den Klimaschutz, den Hochwasserschutz, den Bodenschutz und den Artenschutz zu verbessern.

  4. Ziel ist eine kleingliedrige und abwechslungsreiche Flur mit Grünstreifen um die Ackerflächen, Trittstein- und Linienbiotopen mit Bäumen, Blühstreifen, Schlagteilung und mit vielen Streuobstwiesen. Die in den derzeitigen Großäckern verschwundenen Wegegrundstücke der Gemeinde sollen als Graswege reaktiviert und so zu dauerhaften Linienbiotopen werden. Ruhige Gemarkungsteile, die nicht durchgängig befahren werden können, sollen erhalten bleiben.

  5. Durch Humusaufbau soll sowohl die Bodenfruchtbarkeit als auch die Wasserhaltefähigkeit des Bodens verbessert und Erosion verhindert werden. Regenerative Bewirtschaftungsformen sollen von der Gemeinde gefördert und bevorzugt werden.

  6. Die Lebenswelten von Insekten, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Niederflurwild in Gebüschen, Rainen, Senken und Gräben sollen geschützt werden. Deshalb soll die Einebnung der Ackerflur zu Produktionsgroßflächen verhindert werden. Zum Schutz der vielen Funktionen des „Organismus“ Muttererde darf Erdaushub nur nach entsprechender Beantragung, Prüfung und Genehmigung an vorgegebenen Orten abgelagert werden.

  7. Der Niederschlag soll dort zurückgehalten werden, wo er fällt. Gräben in Wald und Feld sollen deshalb funktionell sowohl für den Hochwasserschutz als auch für die Regenwasserversickerung angelegt werden.

  8. Der Wald soll naturnah bewirtschaftet werden: u.a. sollen die Durchforstungen reduziert werden, auch große Bäume mit großem Blätterdach sollen erhalten bleiben und die Biomasse pro Hektar soll massiv erhöht werden. CO2 soll in Holz und Humus gebunden und das Waldinnenklima soll stabilisiert werden. Die Wasserrückhaltefähigkeit des Waldes soll sowohl zum Schutz der Bäume vor dem Vertrocknen, als auch zur Regeneration des Grundwassers und zum Schutz vor Hochwasser zurückgewonnen werden.

  9. Bäume haben besondere Bedeutung bei der CO2-Reduzierung in der Atmosphäre. Jeder Baum hilft so grundsätzlich gegen die Klimakrise. Er bringt auch direkt kühlenden Schatten und eine Verbesserung des Dorfinnenklimas. Es sollen in Dorf und Flur mehr Bäume gepflanzt werden.

  10. Der Biddersbach soll besonders geschützt werden. In seinem Verlauf sollen mehr Lebensräume für Vögel geschaffen werden. Besondere Sorge gilt dem abnehmenden Wasserpegel.

  11. Alle ökologischen Ausgleichsflächen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Gegenzug zu Eingriffen in die Natur, z.B. bei Baumaßnahmen, ausgewiesen worden sind, sollen kartiert und veröffentlicht werden. Dabei sollen die vereinbarten Pflegemaßnahmen beschrieben sein.

  12. Jährlich soll eine Begehung mit dem Gemeinderat, dem Bürgermeister und interessierten Bürgern stattfinden zur Information über den aktuellen Zustand der Biotope und Ausgleichsflächen. Ziel ist die Evaluation und Fortschreibung des Landschaftskonzeptes sowie die Stärkung des Bewusstseins für die Schönheit und die Schutzbedürftigkeit unserer Natur in Wiesenbach.


Stand 05.10.2019 (AB)

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