Jedes Jahr fallen auf Baustellen große Mengen an Erdaushub an. Für 1 m³ unbelasteten Erdaushub muss man mittlerweile schon mehr als 25 Euro Deponiegebühr zuzüglich der Transportkosten zahlen. Wenn dieses Erdmaterial alternativ auf landwirtschaftlichen Flächen fachgerecht verwertet wird, kann das ökonomisch interessant sein. Aber der Boden ist ein komplexer Organismus und hat vielfältige Funktionen z.B. für das Leben der Mikroorganismen, als Filter für Schadstoffe, als Speicher von Wasser, CO² und Luft, für die Formung der Landschaft als Lebensraum von Pflanzen und Tieren sowie für das Wachsen unserer Lebensmittel. Diese Funktionen dürfen durch eine Erdaufschüttung nicht beeinträchtigt werden. Denn:
Boden ist eine absolut begrenzte und nicht erneuerbare Ressource. Er stellt eine zentrale Voraussetzung für das Leben auf dieser Erde dar. Der offene Boden ist wie Wasser, Luft und Wald ein Allgemeingut, das vom jeweiligen Besitzer zwar genutzt, aber nicht zerstört werden darf. Wer Boden nutzt, ist demnach auch für dessen vorsorglichen Schutz verantwortlich.
Die Rahmenbedingungen hierfür sind deshalb im Bundesbodenschutzgesetz formuliert. In §12 der Bundesbodenschutzverordnung wird auch das Auf- und Einbringen von Materialien wie z.B. Erdaushub geregelt. Dies bedeutet, dass ein Landwirt vor einer Erdaufschüttung beim Bürgermeisteramt einen Antrag stellen muss. Durch eine vorsorgliche Prüfung des Vorgangs durch das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz in Sinsheim soll vermieden werden, dass irreparable Schädigungen des Erdreichs eintreten.
Falls diese Vorgehensweise nicht eingehalten wird, so gilt die dadurch bau- und naturschutzrechtlich nicht genehmigte Aufschüttung als nicht erlaubte Abfallbeseitigung.
Klar ist, dass in früheren Zeiten in Wiesenbach mit diesem Thema z.T. anders verfahren wurde. Doch auch für Wiesenbach und den Ortsteil Langenzell gelten die o.g. Gesetze. Bürgermeister Grabenbauer bestätigte dies in der Mitgliederversammlung des VEWK vom 19.11.2018. Seit 2017 und der Zuschüttung des Grabens oberhalb des Gänsgartens waren nicht genehmigte Erdaufschüttungen Thema entsprechender Beschwerden des VEWK an alle Gemeinderäte und den BM gewesen. Er sicherte zu, in solchen Fällen das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz zu informieren.
In derselben Woche wurde nun ein Bauaushub aus dem Neubaugebiet Langenzellerbuckel in Wiesenbach auf einem Feld im Ortsteil Langenzell entsorgt. Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden die geltenden Gesetze zur Anwendung bringen.
Der Vorstand
Übrigens: Anlässlich des Weltbodentages lädt das Regierungspräsidium Karlsruhe am 9.12.2018 von 13-17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung ins Palais Prinz Carl, Kornmarkt 1 nach Heidelberg ein.
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