Boden ist eine absolut begrenzte und nicht erneuerbare Ressource. Er ist wie ein lebendiger Organismus und stellt eine zentrale Voraussetzung für das Leben auf dieser Erde dar. Der offene Boden ist wie Wasser, Luft und Wald ein Allgemeingut, das vom jeweiligen Besitzer zwar genutzt, aber nicht zerstört werden darf. Wer Boden nutzt, ist demnach auch für dessen vorsorglichen Schutz verantwortlich.
Um dies sicher zu stellen, gibt es das Bundesbodenschutzgesetz. Die Einhaltung von Gesetzen im Rahmen der demokratischen Gewaltenteilung funktioniert nur, wenn es eine entsprechende Kontrolle gibt. Diese obliegt hier dem Amt für Landwirtschaft und Naturschutz in Sinsheim.
Der Vorstand des VEWK e.V. beschäftigt sich schon seit mehr als einem Jahr mit dem Thema Schutz der Böden. Da er sich dabei z.T. unsicher war, beschloss der Vorstand im Sommer 2018 beim nächsten Mal, eine Klärung durch das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz zu veranlassen.
Dieser Beschluss beinhaltet eine Umsetzung unabhängig von den dann betroffenen Personen.
Ein solcher Fall ist jetzt mit einer großen Erdausbringung im Ortsteil Langenzell eingetreten.
Wir erwarten, dass die zuständigen Behörden die geltenden Gesetze zur Anwendung bringen.
PC, JB, PN, AB
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Nachtrag der Redaktion: Von Seiten des Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz wurde unseres Wissens noch nicht darüber entschieden, wie das weitere Vorgehen bzgl. der Langenzeller Erdaufschüttung ist (Stand: 23.12.2018). Anders lautende Behauptungen erscheinen uns nicht glaubwürdig.
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