top of page
  • VEWK e.V.

Was ist ein Ökopunkt wert und wie lange?

„Den Artenschwund zu stoppen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern ist eines der Hauptthemen des 21.Jahrhunderts.“ Das Volksbegehren proBiene hat die Landesregierung Baden-Württemberg derart aufgeschreckt, dass es nun gelang das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als auch Naturschutz- und Bauernverbände zur engeren Zusammenarbeit zu bewegen. Dies mündete in das sogenannte Eckpunktepapier der Landesregierung zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg als Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfes „Rettet die Bienen“. Dabei wird betont, dass wir „eine leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft brauchen, die uns mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln versorgt und unsere einmaligen Kulturlandschaften pflegt. Ohne unsere Bauern geht es nicht.“

Die Aufzählung der Eckpunkte der Landesregierung lässt tatsächlich hoffen:

  1. Erhalt der Artenvielfalt als gesetzliches Ziel ( Zitat der Landesregierung)

  2. Ausbau des Biotopverbundes sowie Erhalt und Ausbau einer vielfältig strukturierten Landschaft als Lebensraum für eine artenreiche Flora und Fauna (Zitat der Landesregierung)

  3. Die Pflege und die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen wird gestärkt (Zitat der Landesregierung)

  4. Konsequenter Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (alle Zitate obige Quelle)

Es gibt noch sieben weitere Eckpunkte und entspricht in vielem dem, was auch dem VEWK wichtig ist und was in den Gesprächen zum Wiesenbacher Landschaftskonzept schon Thema war. Aber der heutige Artikel soll den 4. Eckpunkt ins Auge fassen, da dieser im Moment für die Gespräche zum Wiesenbacher Landschaftskonzept zentral geworden ist. Dort geht es nämlich gerade um die „Ausgleichsflächen“ oder die sogenannten „Ökopunkte“, die eine Gemeinde vorweisen muss um Eingriffe in die Natur z.B. bei Baumaßnahmen abgelten zu können.


Es bestehen noch grundlegende Unklarheiten bei folgenden Fragen:

  • Wie wird die Schwere eines Eingriffs in die Natur berechnet?

  • Wie wird die Qualität und das Ausmaß der notwendigen Ausgleichsmaßnahme in Relation zur Schwere der geplanten Naturzerstörung festgelegt? Gibt es dazu standardisierte Verfahren? Wer legt dies fest?

  • Wie kann sichergestellt werden, dass tatsächlich eine Verbesserung für den Naturschutz erfolgt und nicht nur ein Stück noch übriggebliebene Natur bepreist und verrechnet wird?

  • Wie kann die dauerhafte Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme kontrolliert werden?

Anlass zur Sorge ist nämlich, dass bisher in Baden-Württemberg ein unvorstellbar lockerer Umgang mit den teuer und bürokratisch geplanten Ausgleichsmaßnahmen herrscht.

Dies wird belegt, indem die Landesregierung jetzt unter Punkt 4 des Eckpunktepapiers in obiger Quelle schreibt: „Jeder naturschutzrechtlich relevante Eingriff in Natur und Landschaft ist nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszugleichen. Die bauplanungsrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden bisher aber nur auf kommunaler Ebene erfasst und dokumentiert. Daher wird (in Zukunft !!!) ein landesweites Kataster eingerichtet, das Kompensationsmaßnahmen nicht nur für naturschutzrechtliche, sondern auch für bauplanungsrechtliche Eingriffe umfasst. Damit wird transparent und nachvollziehbar, auf welchen Flächen welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.“

D.h. bisher wurde die dauerhafte Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen nicht kontrolliert !!!

Dieses Problem ist in Wiesenbach z.B. bezüglich der nötigen Ausgleichsmaßnahmen für das Baugebiet Langenzeller Buckel zutage getreten. Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinde Wiesenbach als „Leuchtendes Beispiel “ beim Klima- und Naturschutz (vgl. RNZ vom 10.01.20) entsprechend den Zielen der Landesregierung voranschreiten würde und eine Kartierung aller bisherigen Ausgleichsflächen im Rahmen der Gespräche zum Wiesenbacher Landschaftskonzept veröffentlichen würde.


Aus den „12-Punkten des VEWK für das Wiesenbacher Landschaftskonzept“ (vgl. den Artikel vom 7.10.2019 in www.vewk.de ) wiederholen wir hierzu:

11. Alle ökologischen Ausgleichsflächen, die entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im Gegenzug zu Eingriffen in die Natur, z.B. bei Baumaßnahmen, ausgewiesen worden sind, sollen kartiert und veröffentlicht werden. Dabei sollen die vereinbarten Pflegemaßnahmen beschrieben sein.
12. Jährlich soll eine Begehung mit dem Gemeinderat, dem Bürgermeister und interessierten Bürgern stattfinden zur Information über den aktuellen Zustand der Biotope und Ausgleichsflächen. Ziel ist die Evaluation und Fortschreibung des Landschaftskonzeptes sowie die Stärkung des Bewusstseins für die Schönheit und die Schutzbedürftigkeit unserer Natur in Wiesenbach.

(AB)


Comments


Kostenlosen Newsletter abonnieren

Um stets über die Themen des VEWK e.V. informiert zu bleiben, bieten wir einen kostenlosen E-Mail Newsletter für alle Interessierten an. Darin informieren wir über unsere neuen Artikel und aus dem Vereinsgeschehen. Die Teilnahme ist dauerhaft kostenlos und jederzeit kündbar. Füllen Sie ganz einfach hier Ihre Kontaktdaten aus um sich anzumelden und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Vielen Dank!

bottom of page