Am 29.11.2023 lud der VEWK zur offenen Diskussion. Der Gemeinderat hatte zuvor zum Bürgerforum mit dem Titel „Starkregen und Erosion in der Feldflur“ geladen, bei dem der zweite Vorsitzende des VEWK, Dietmar Bruder, einen Vortrag gehalten hatte. In der gleichen Woche wurden in der Gemeinderatssitzung mehrere Auftragsvergaben zum Thema beschlossen. ( siehe online Gemeinde Wiesenbach RIS (Ratsinformationssystem) zur Sitzung vom 16.11.2023). Genügend Gesprächsstoff also in einem Themenfeld, in dem sich der VEWK schon seit Bestehen engagiert.
Entsprechend Gemeinderatsbeschluss sollen als technische Maßnahmen der Neubau eines zweiten Hochwasserrückhaltebeckens „Jugendzeltplatz“ am Gänsgarten/Betonweg, und eine Gewässerüberleitungsmaßnahme vom „Saupferch“ in den „Totenkopfgraben“ geprüft und geplant werden. Der Baubeginn wird voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2028 möglich sein. Die positiven Effekte der Baumaßnahmen können allerdings aufgrund der Topografie weder den Starkregengeschädigten Mitbürgern im Maistumpf, in der Vorstädter Straße/ Nachtigallenweg noch in der Panoramastraße und Waldstraße /Feldrandlage mehr Sicherheit geben. Es braucht also dringend zusätzliche Maßnahmen, die ab sofort die Probleme in der Feldflur zum Ziel haben. Verwaltung und Gemeinderat haben im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern hierzu schon viele Einzelmaßnahmen zusammengetragen, die jetzt durch das ebenfalls beschlossene „Maßnahmenkonzept Hochwasser- und Starkregenschutz“ von Fachleuten geprüft und zur Umsetzung vorbereitet werden sollen. Auch dies wird sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Für die Besucher des Stammtischs und den VEWK ist jedoch klar, dass sich möglichst zeitnah auch die Art der Feld-Bewirtschaftung ändern muss. So sollte geprüft werden, ob Zuckerrüben, die ein besonders großes Risiko für Erosion aufweisen, in Wiesenbach überhaupt noch eine Zukunft haben. Die Wiesenbacher Hanglagen, die Zusammenlegung von vielen „Schlägen“ zu großen Anbauflächen, das lokal besonders große Risiko starken Regens und die über eine sehr lange Zeit ungeschützte, „nackte“ Erde zu Beginn der Wachstumsperiode von Zuckerrüben haben schon seit Jahrzehnten gezeigt, dass dies großen Schaden verursachen kann. Eine Anpassung der Pachtverträge des z.T. gemeindeeigenen Landes im Sinne eines Endes des Zuckerrübenanbaus würde dem Schutz der Wohnbebauung und vieler Mitbürger dienen.
Ein Rückzug auf den „Selbstschutz“ der Bürgerinnen und Bürger darf in diesem Interessenkonflikt zwischen Gemeinde und Bewirtschafter nicht die Antwort sein. Wie sollte dies auch funktionieren, wenn die Schlammwelle sich ganz oben sammelt und auf das Haus zuläuft?
Der nächste Starkregen kommt bestimmt und die kommunale Politik, Verwaltung und Gemeinderat ist gefordert, hier die richtigen Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. Ein guter Anfang ist schon gemacht.
Der VEWK bedankt sich sehr herzlich bei denjenigen, die sich am 29.11. zu unserem Stammtisch aufgemacht und mitdiskutiert haben. Diese Themen werden uns sicher auch in Zukunft bewegen.
(JB)
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