In den letzten Gemeindenachrichten veröffentlichte die Gemeindeverwaltung Wiesenbach ein grundsätzliches Statement. Darin heißt es: (Zitat) „Auffüllungen (…) müssen Recht und Gesetz entsprechen. Diese Beurteilung kann nur die zuständige Fachbehörde vornehmen“. Und weiter Zitat: „(…) grundsätzlich (soll) vor einer Auffüllung oder Abgrabung bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Sinsheim nachgefragt werden (…).“
Wir freuen uns, dass es mit dieser Klarstellung im selben Heft auch möglich war, den Artikel des VEWK mit dem Titel „Erdausbringungen in der Landschaft“ zu veröffentlichen. Dieser hatte in seiner unveröffentlichten Vorgängerfassung bezogen auf einen konkreten Bauaushub den Prozess der Klärung in Gang gebracht.
Umweltschutz braucht ständiges Umdenken. Erkenntnisse der Zusammenhänge, Rahmenbedingungen, Prioritäten, alles ändert sich. Wir haben gemeinsam Verantwortung, denn die Folgen werden uns alle treffen. In der Sorge um den besten Weg müssen wir im Dialog sein.
Deshalb muss es auch bei der Erarbeitung des „Landschaftskonzeptes für Wiesenbach“ möglich sein, dass sich die Bürger einbringen. Dabei kann es nicht (ausschließlich) um Ausflüge wie Pflanzenbestimmungsexkursionen mit anschließender geselliger Apfelsaftverkostung gehen. Sogenannte „Experten“ in geschlossenen Gremien könnten sonst unter Ausschluss der Öffentlichkeit die eigentlichen Entscheidungen nach eigener Interessenlage treffen.
Landwirtschaft ist unsere Umwelt- sie geht uns alle an!
(AB)
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