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VEWK e.V.

Gesetzespaket zur Stärkung der Artenvielfalt beschlossen

Aktualisiert: 3. Aug. 2020

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 22.07.2020 dem Gesetzespaket zur Stärkung der Biodiversität zugestimmt. Damit sind ausgehend vom Volksbegehren ProBiene endlich mehr Maßnahmen gegen das dramatische Artensterben vorgegeben. Das Besondere ist, dass dabei nach dem Volksantrag der Bauernschaft eine Kooperation von Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium, den Umweltverbänden und den Bauernverbänden erfolgreich arbeitete. Das Ziel der Gesetzesänderungen ist der Schutz unserer ökologischen Lebensgrundlagen und die Erzeugung gesunder Lebensmittel im Einklang mit der Natur und zwar so, dass bäuerliche Existenzen gesichert werden


Wesentliche Punkte der Gesetzesänderungen sind:

  • Ausbau des Anteils der ökologischen Landwirtschaft

  • Reduktion der chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel

  • Umsetzung des Verbots von Pestiziden in ausgewiesenen Naturschutzgebieten und Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten

  • Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds

  • Erhalt von Streuobstbeständen

  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken

  • Minimierung der Lichtverschmutzung

  • Schaffung von Refugialflächen (d.h. Rückzugsgebieten für Tiere und Pflanzen) auf landwirtschaftlichen Flächen

Umweltminister Franz Untersteller sagt dazu im Newsletter seines Ministeriums vom 23.07.2020:

„Doch es muss jedem klar sein, dass allein die Verabschiedung des Gesetzes die bestehende Situation nicht ändert. Erst die tagtägliche praktische Umsetzung und Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen bewirkt eine Stärkung der Biodiversität in unserem Land.“

Für die Kommunalpolitik bedeutet dies: Es braucht den politischen Willen wirklich etwas ändern zu wollen. Wie will Gemeinderat und Gemeindeverwaltung von Wiesenbach die im neuen Gesetz genannten Prinzipien konkret weiter vorantreiben?


(AB)



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