Der Prozess der Erarbeitung des „Wiesenbacher Landschaftskonzepts“ ist in eine entscheidende Phase eingetreten. Es geht nach den vielen engagiert durchgeführten Sitzungen und Workshops nun darum Projekte zu formulieren, die dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen. Bei der Einwohnerversammlung am 24.10.2019 wurde ein Teil der erarbeiteten Ideen vorgestellt. Dabei handelte es sich um Maßnahmen, die NICHT die Feldflur betreffen. Denn hier gibt es Interessenskonflikte zwischen landwirtschaftlichen Produktionszielen und dem Naturschutz.
Will man als Gemeinde das Ziel verfolgen, die stark reduzierte Artenvielfalt wieder zu fördern, kommt man jedoch um Themen wie Trittsteinbiotope, Ackerrandstreifen und Schlagteilung mit unterschiedlichen Fruchtfolgen nicht herum. Da bringt es nichts, wenn die Schlaggröße der Anbauflächen klein angesetzt wird, dann aber auf allen Schlägen nebeneinander nur Zuckerrüben wachsen, wie in diesem Sommer auf den Äckern Richtung Mauer. Wir wissen nicht, was die Landesregierung, - aufgeschreckt vom Volksbegehren Artenschutz - nach ihrer Parteinahme für die konventionelle Landwirtschaft in ihrem „Kooperationsmodell“ überhaupt für den Naturschutz auf den Weg bringt. Wir haben es aber als Gemeinde Wiesenbach selbst in der Hand die Biotopvernetzung voranzutreiben. Und zwar nicht dort, wo die Natur noch weitgehend intakt ist, sondern dort wo das Biotop als Lebensraum wirklich gebraucht wird: mitten auf der Anbaufläche. Deshalb schlagen wir vor, dass die Gemeinde Wiesenbach das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurstücknummer 1921 aus der Produktion herausnimmt, nicht weiter verpachtet sondern zum dauerhaften Trittsteinbiotop werden lässt. Hier soll mit Obstbäumen, Büschen und Sträuchern ein Rückzugsgebiet für Vögel, Insekten, Reptilien und Niederflurwild entstehen. Es muss nicht so intensiv wie eine Streuobstwiese gepflegt werden. Ein bisschen „wilde“ Natur zwischen den akkuraten und unkrautfreien Rübenreihen werden wir schon verkraften.
(AB)
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